Wirtschaftsbetriebe der Stadt Enger
Niederschlagswasser-Gebühr - Welche Fläche zählt?
Bisheriges Verfahren
Versiegelungskataster
Immer mal wieder werden Änderungen auf öffentlichen und privaten Grundstücken vorgenommen. Nicht immer wurden diese Änderungen erfasst. Damit es bei der Erhebung der Gebühr gerechter zugeht, wurde 2013 eine Aktualisierung der befestigten Fläche (also die Erstellung eines Versiegelungskatasters) für das ganze Stadtgebiet durchgeführt.
Eine automatische Luftbildauswertung erleichterte das Verfahren der Flächenermittlung maßgeblich. Dazu wurden im Frühjahr 2012 Luftbilder erstellt und ausgewertet. Eine Vermessung vor Ort erübrigte sich somit. Ganz ohne die Hilfe der Eigentümer ging es jedoch nicht!
Denn durch die Auswertung konnte nicht festgestellt werden, ob die befestigten Flächen auf einem Grundstück auch an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind. Um die tatsächlichen Entwässerungsverhältnisse auf den jeweiligen Grundstücken zu ermitteln, wurden die Eigentümer im März 2013 dazu befragt. Alle Angaben wurden geprüft, in eine Datenbank eingegeben und für die Gebührenermittlung berücksichtigt und finden Anwendung in den Gebührenbescheiden ab 2014.
Wie geht es weiter
Damit die Flächendaten möglichst aktuell bleiben, pflegen die Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger das Versiegelungskataster weiter. Änderungen auf den Grundstücken sind daher von den Eigentümern sofort mitzuteilen. Baut ein Eigentümer beispielsweise ein Carport, von dem Niederschlagswasser in den Kanal eingeleitet wird, wird dies direkt erfasst. Pflastert der Eigentümer seine Einfahrt neu und verwendet ein „Ökopflaster“, so wird auch das berücksichtigt und der Eigentümer profitiert von der bürgerfreundlichen Regelung der Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger.
Wir sind für die Beantwortung Ihrer Fragen rund um das Versiegelungskataster und die Entwässerung auf Ihrem Grundstück gerne für Sie da. Rufen Sie einfach an oder besuchen Sie uns zu unseren Öffnungszeiten.
Gebühren und Beiträge
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Schmutzwassergebühr | je Kubikmeter |
2,96 € |
Entsorgungsgebühren für Grundstücksent- wässerungsanlagen |
je Kubikmeter Fäkalschlamm |
41,20 € |
je Kubikmeter Fäkalien |
27,10 € |
Stand 01.01.2015
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Regenwassergebühr |
je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche, welche in |
0,66 €
|
Stand 01.01.2015