
| Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft Auf Grund des zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur werden die Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen zum 31.12.2007 aufgelöst. Dies gilt auch für das Versorgungsamt in Bielefeld. Ab dem 01.01.2008 werden die Aufgaben im Bereich des Schwerbehindertenrechtes, der Feststellung nach dem Sozialgesetzbuch IX für die Bewohnerinnen und Bewohner des Kreises Herford, durch die Kreisverwaltung Herford übernommen. Übergangsregelung! Um einen geregelten Übergang zwischen den Verwaltungen zu gewährleisten, wird das Versorgungsamt in Bielefeld am 14.12.2007 letztmalig geöffnet haben. Nach diesem Termin ist eine Kontaktaufnahme mit dem Versorgungsamt in Bielefeld nicht mehr möglich. Alle Anträge sind daher ab dem 15.12.2007 an den Kreis Herford zu richten. Einen telefonische Erreichbarkeit wird erst ab dem 0201.2008, unter der neuen Telefonnummer (05221-13-1230), gewährleistet sein. Die Anträge können aber weiterhin, wie gewohnt, bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen gestellt werden. Kontakt:
Tel.: 05224-9800-26
Telefonische Beratung: Tel.: 05221 13 – 1230
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