
Einheitlicher Ansprechpartner Ostwestfalen-LippeDie Europäische Dienstleistungsrichtlinie schafft einen Rechtsrahmen, der den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union deutlich vereinfacht. Kern der Richtlinie ist eine Erleichterung für in- und ausländische Betriebe und Unternehmen bei der Abwicklung behördlicher Genehmigungsverfahren. Zur Umsetzung der Richtlinie werden Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet. Diese koordinieren den Verfahrensgang für einen Dienstleistungserbringer auf Wunsch gegenüber den jeweils zuständigen Institutionen wie beispielsweise kommunale und staatliche Behörden oder aber auch Kammern. Der Dienstleister braucht sich somit nicht mehr selbst um die zum Teil stark aufgefächerten behördlichen Zuständigkeiten zu kümmern, um seine Anliegen zum Erfolg zu führen. Dienstleistungen aus einer Hand Weiterhin gelten Anträge automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion), wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen und im Gesetz festgelegten Frist bearbeitet werden. Die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner berührt die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden nicht. Dienstleister können sich mit ihren Anliegen auch weiterhin direkt an die zuständigen Behörden wenden.
Kreis Herford als Einheitlicher Ansprechpartner Ostwestfalen-Lippe Die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners für die Region OWL wird zum Jahreswechsel 2009/2010 der Kreis Herford wahrnehmen. |
Einheitlicher Ansprechpartner Ostwestfalen-Lippe Amtshausstraße 3 32051 Herford Telefon: 05221/13-1311 FAX: 05221/13-171311 E-Mail schreiben Homepage des Einheitlichen Ansprechpartners Ostwestfalen-Lippe
Weitere Infos: Der Deutsche Landkreistag vertritt auf Bundesebene die Interessen aller
313 deutschen Landkreise und untersteicht Eignung der kommunalen Ebene,
als Einheitlicher Ansprechpartner zu fungieren. |