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Der neue E-Reisepass (E-Pass)


Im November 2005 wurde in Deutschland der elektronische Reisepass (ePass) eingeführt. Er enthält das digitale Passfoto als erstes biometrisches Merkmal im Chip. Ab November 2007 wird der ePass der zweiten Generation ausgestellt, bei dem zusätzlich zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit der neuen Technologie wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Nach dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.
Alles Wissenswerte zu den Änderungen beim E-Pass und den Kinderreisepässen erfahren Sie bei uns im Bürgerbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten. Weitergehende Informationsangebot zum ePass inklusive Kurzfilm und Downloads der neuen Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums und unter www.epass.de.

Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit.

Wo?

    Stadt Enger
    Bürgerbüro
    Bahnhofstr. 44
    32130 Enger
     

Antrag:

  • Persönliche Antragstellung ist notwendig wegen der für die Bundesdruckerei notwendigen Unterschrift und der abzugebenen Fingerabdrücke. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Erforderliche Unterlagen:

  • Den alten Reispass, auch wenn er abgelaufen ist, oder Ihren Personalausweis bzw. den Kinderreisepass.
  • Ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuerer Zeit (ohne Kopfbedeckung und/oder Uniform)
    Größe: 45 mm x 35 mm.
    Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesdruckerei zum Lichtbild.
  • Bei der Erstausstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
  • Evtl. einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Für Personen unter 18 Jahren - Einwilligung der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten.
  • Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde: bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit.

Gebühr:

bis zum 24. Lebensjahr 37,50,-- Euro
ab dem 24. Lebensjahr 59,00,-- Euro

Gültigkeitsdauer:

10 Jahre
6 Jahre
für Personen unter 24 Jahren

Hinweis:

Reisepässe dürfen nicht verlängert werden.
 
Ihr Ausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. In der Regel können Sie mit ca. drei Wochen Bearbeitungsdauer rechnen - in der Ferienzeit u. U. länger. Wir benachrichtigen Sie umgehend, sobald der Reisepass bei uns vorliegt.
 
Wenn Sie Ihren neuen Reisepass bei uns abholen, bringen Sie bitte Ihren alten oder vorläufigen Reisepass mit.
 
Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung beauftragen.

Wichtig:

Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist Ihnen gestohlen worden, müssen Sie dieses umgehend mitteilen.

 

Express-Pass

Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bieten wir den Express-Pass an. Bei Beantragung vor 10.00 Uhr ist der Pass scnon nach drei bis vier Werktagen zurück.

Die für den Express-Pass benötigen Unterlagen entnehmen Sie den Erläuterungen zur E-Pass Beantragung.

Gültigkeitsdauer:

10 Jahre,
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

Gebühr:

bis zum 24. Lebensjahr 69,50 €
ab dem 24. Lebensjahr 91,-- €

 

Vorläufiger Reispass

Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären e-Passes / Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.

Gültigkeitsdauer:

bis zu einem Jahr

Gebühr: 26,00 €

 

48-Seiten-Pass

Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es einen Reisepass mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass. Sagen Sie uns bitte bei Beantragung, ob dies für Sie in Frage kommt.

Gebühr:

bis zum 24. Lebensjahr 59,50 €
ab dem 24. Lebensjahr 81,- €

 

Zweitpass

Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.

Ihr berechtigtes Interesse tragen Sie schlüssig und fundiert vor und weisen dies möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) nach.

Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.

 

e-Pass-Lesegerät

Alle nach dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe sind mit einem Chip ausgestattet, auf dem die gesetzlich vorgeschriebenen biometrischen Daten gespeichert sind. Informationen hierzu erhalten Sie unter der Internet-Adresse des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Mit Hilfe eines ePass-Lesegerätes können die biometrischen Daten incl. der Fingerabdrücke für den jeweiligen Passinhaber sichtbar gemacht werden.

Sollten Sie also Ihre gespeicherten Daten einsehen wollen, wenden Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerbüro. Sie können sich die Daten auch gleich bei der Abholung Ihres neuen Reisepasses zeigen lassen.

 

 

 

 

 


Unser Team für Sie:

Ansprechpartnerin/
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0 52 24/
98 00-
Petra Fege

73

Petra Michler

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75

Unsere Öffnungszeiten:
Montag - Freitag

 8.00 - 13.00 Uhr 
Montag u.Donnerstag

14.00 - 18.00 Uhr
 -zusätzliche Sprechzeiten nach Vereinbarung-

 

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