Der neue E-Reisepass (E-Pass)
Im November 2005 wurde in Deutschland der elektronische Reisepass
(ePass) eingeführt. Er enthält das digitale Passfoto als
erstes
biometrisches Merkmal im Chip. Ab November 2007
wird der ePass der zweiten Generation ausgestellt, bei dem zusätzlich
zwei Fingerabdrücke im Chip gespeichert sind. Mit der neuen Technologie
wird ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit und Schutz
vor Dokumentenmissbrauch erreicht.
Nach dem 01.11.2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass
ihrer Eltern eingetragen werden.
Alles Wissenswerte zu den Änderungen beim E-Pass und den Kinderreisepässen
erfahren Sie bei uns im Bürgerbüro zu den angegebenen Öffnungszeiten.
Weitergehende Informationsangebot zum ePass inklusive Kurzfilm und
Downloads der neuen Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone finden
Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums
und unter www.epass.de.
Die bereits ausgestellten maschinenlesbaren Pässe behalten ihre
ursprüngliche Gültigkeit.
Wo?
- Stadt Enger
- Bürgerbüro
- Bahnhofstr. 44
- 32130 Enger
-
Antrag:
- Persönliche Antragstellung ist notwendig wegen der für
die Bundesdruckerei notwendigen Unterschrift und der abzugebenen
Fingerabdrücke. Sie können sich bei der Antragstellung
nicht vertreten lassen.
Erforderliche Unterlagen:
- Den alten Reispass, auch wenn er abgelaufen ist, oder Ihren Personalausweis
bzw. den Kinderreisepass.
- Ein biometrietaugliches Lichtbild aus neuerer Zeit (ohne Kopfbedeckung
und/oder Uniform)
Größe: 45 mm x 35 mm.
Bitte beachten Sie die Informationen der Bundesdruckerei
zum Lichtbild.
- Bei der Erstausstellung bringen Sie bitte Ihren Personalausweis
und Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde
mit.
- Evtl. einen Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit
- Für Personen unter 18 Jahren - Einwilligung der Eltern bzw.
der Sorgeberechtigten.
- Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben oder
er Ihnen gestohlen wurde: bringen Sie bitte Ihren Führerschein
oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr
Familienbuch oder Ihre Geburts- bzw. Heiratsurkunde mit.
Gebühr:
bis zum 24. Lebensjahr 37,50,-- Euro
ab dem 24. Lebensjahr 59,00,-- Euro
Gültigkeitsdauer:
10 Jahre
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Hinweis:
- Reisepässe dürfen nicht verlängert werden.
-
- Ihr Ausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
In der Regel können Sie mit ca. drei Wochen Bearbeitungsdauer
rechnen - in der Ferienzeit u. U. länger. Wir benachrichtigen
Sie umgehend, sobald der Reisepass bei uns vorliegt.
-
- Wenn Sie Ihren neuen Reisepass bei uns abholen, bringen Sie bitte
Ihren alten oder vorläufigen Reisepass mit.
-
- Sie können auch eine Person durch schriftliche Vollmacht
mit der Abholung beauftragen.
Wichtig:
- Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder ist Ihnen gestohlen worden,
müssen Sie dieses umgehend mitteilen.
Express-Pass
Wenn es mal ganz schnell gehen muss, bieten wir den Express-Pass
an. Bei Beantragung vor 10.00 Uhr ist der Pass scnon nach drei bis
vier Werktagen zurück.
Die für den Express-Pass benötigen Unterlagen entnehmen
Sie den Erläuterungen zur E-Pass Beantragung.
Gültigkeitsdauer:
10 Jahre,
6 Jahre für Personen unter 24 Jahren
Gebühr:
bis zum 24. Lebensjahr 69,50
€
ab dem 24. Lebensjahr 91,-- €
Vorläufiger
Reispass
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen
ausgestellt, beispielsweise wenn die Passbewerberin oder der Passbewerber
sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären
e-Passes / Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs
möglich ist.
Gültigkeitsdauer:
bis zu einem Jahr
Gebühr:
26,00 €
48-Seiten-Pass
Für Vielflieger und Geschäftsleute gibt es einen Reisepass
mit zusätzlichen Seiten für Visaeintragungen, den 48-Seiten-Pass.
Sagen Sie uns bitte bei Beantragung, ob dies für Sie in Frage
kommt.
Gebühr:
bis zum 24. Lebensjahr 59,50 €
ab dem 24. Lebensjahr 81,- €
Zweitpass
Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor,
dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen
darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung
mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv
zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit
ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden
hat. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben
wir Ihnen hierzu einige Informationen.
Ihr berechtigtes Interesse tragen Sie schlüssig und fundiert
vor und weisen dies möglichst durch Vorlage von Unterlagen
(z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.)
nach.
Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte
beinhalten reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell
davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen
automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden.
Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter
Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes.
Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe
geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig
nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung
eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung
von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich,
die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.
e-Pass-Lesegerät
Alle nach dem 01.11.2005 ausgestellten Reisepässe sind mit
einem Chip ausgestattet, auf dem die gesetzlich vorgeschriebenen
biometrischen Daten gespeichert sind. Informationen hierzu erhalten
Sie unter der Internet-Adresse
des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Mit Hilfe eines ePass-Lesegerätes können die biometrischen
Daten incl. der Fingerabdrücke für den jeweiligen Passinhaber
sichtbar gemacht werden.
Sollten Sie also Ihre gespeicherten Daten einsehen wollen, wenden
Sie sich an die Kolleginnen und Kollegen im Bürgerbüro.
Sie können sich die Daten auch gleich bei der Abholung Ihres
neuen Reisepasses zeigen lassen.
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