Wirtschaftsbetriebe der Stadt Enger
Abwasserentsorgung
Der Betriebszweig Abwasser dient dem Schutz der Umwelt, der Gewässer und der allgemeinen Hygiene. Um die gesetzlichen Normen zu erfüllen, achten wir unter anderem auf die Einhaltung der städtischen Entwässerungssatzung, des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Landeswassergesetzes. An 365 Tagen im Jahr sorgen wir in ganz Enger für eine möglichst reibungslose Abwasserentsorgung von Schmutz-und Niederschlagswasser. In der Stadt Enger fließen jedes Jahr etwa 1,2 Mio. Kubikmeter Abwasser durch das 180 Kilometer lange öffentliche Kanalnetz größtenteils bis hin zur Kläranlage im Ortsteil Belke-Steinbeck. Teile der Abwässer werden auch in die Kläranlagen der Nachbarkommunen eingeleitet.
Unsere Aufgaben umfassen unter anderem:
- Planung, Durchführung, Überwachung und Abrechnung von Baumaßnahmen an Kanälen, Sonderbauwerken und der Kläranlage.
- Betrieb, Überwachung und Unterhaltung des Kanalsystems.
- Beratung zur Grundstücksentwässerung und Abnahme der Grundstücks-entwässerungsanlagen.
- Beratung und Begleitung von Dichtheitsprüfungen gem. §61a LWG.
nach oben
Kanalanschluss
Soll ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen oder eine Änderung durchgeführt werden, so ist hierfür ein Antrag bei den Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger zu stellen.
Der Antrag ist formlos vom Grundstückseigentümer schriftlich in 2-facher Ausfertigung bei den Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger einzureichen.
Der Antrag muss enthalten:
Die Benutzung der Entwässerungsanlage darf erst erfolgen, wenn diese und der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage abgenommen wurden. Für die Abnahme der Leitungen ist die Dichtheitsprüfung erforderlich!
Der Antrag ist formlos vom Grundstückseigentümer schriftlich in 2-facher Ausfertigung bei den Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger einzureichen.
Der Antrag muss enthalten:
- Lageplan mit allen Gebäuden und befestigten Hofflächen,
Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführungder Anschlussleitungen, Lage der Kontrollschächte sowie Hebe- und Pumpanlagen. - Größe der befestigten Grundstücksfläche, soweit von dieser
Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. - Genaue Angaben über die beabsichtigte Art der Niederschlagswasser-beseitigung von Hof - und Gebäudeflächen, sofern die Entwässerung dieser Flächen nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden soll.
Die Benutzung der Entwässerungsanlage darf erst erfolgen, wenn diese und der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage abgenommen wurden. Für die Abnahme der Leitungen ist die Dichtheitsprüfung erforderlich!
nach oben
Dichtheitsprüfung
Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Dichtheitsprüfung
Bei weiteren Fragen rund um die Dichtheitsprüfung:
Kontakt:
Abnahme Entwässerungsanlage
Bevor Sie Ihre Entwässerungsanlage in Betrieb nehmen dürfen, muss diese von den Mitarbeitern der Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger abgenommen werden. Hierfür ist die Schlussabnahme von den Eigentümern zu beantragen. Voraussetzung ist die Fertigstellung der Tiefbauarbeiten und der Nachweis der bestandenen Dichtheitsprüfung von einem Sachkundigen.
Die Abnahme Ihrer Entwässerungsanlage ist kostenfrei.
Die Abnahme Ihrer Entwässerungsanlage ist kostenfrei.
Gebühren und Beiträge:
(Stand 2012)
| Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
|---|---|---|
| Schmutzwassergebühr | je Kubikmeter |
2,98 € |
|
Entsorgungsgebühren für Grundstücksent- wässerungsanlagen |
je Kubikmeter Fäkalschlamm |
41,20 € |
| je Kubikmeter Fäkalien |
27,10 € |
| Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
|---|---|---|
| Regenwassergebühr |
je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche, welche in |
0,80 € |
| Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
|---|---|---|
| Kanalanschlussbeitrag | je Quadratmeter | 6,65 € |
| Wasseranschlussbeitrag |
je Quadratmeter |
1,79 €* |
| Hausanschlusskosten | Grundpreis |
1 100,00 €* |
| zuzüglich je laufenden Meter |
56,24 €* |
|
|
* zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer |

