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Landtagswahl

Landtag Nordrhein-Westfalen

Aktuell: Die Wahl des 16. Landtags fand in NRW am Sonntag, den 13. Mai 2012 statt.

Es handelte sich um eine vorgezogene Landtagswahl nach der Selbstauflösung des 15. Landtags am 14. März 2012.

 

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des Landesparlaments – des Nordrhein-Westfälischen Landtages – gewählt.
Der Landtag ist die Volksvertretung in Nordrhein-Westfalen und wird für fünf Jahre gewählt. Er besteht aus mindestens 181 Abgeordneten.
Im Grundsatz werden davon 128 Abgeordnete in den Wahlkreisen und 53 Abgeordnete über die Landeslisten gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Die "Erststimme" für die Wahl eines Direktkandidaten aus dem Landtagswahlkreis und eine "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste.

 

Wahlrecht und Wahlberechtigung.

Wahlberechtigt für die Landtagswahl sind alle Deutschen in Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag:
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens 16 Tagen vor dem Wahltermin ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

 

Die letzte Landtagswahl fand am 13. Mai 2012 statt.

 

 
 
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