Import eines Neufahrzeuges aus einem EU-Land
Beschreibung
Ich möchte ein neues Kraftfahrzeug aus einem Land der Europäischen Union einführen und im Kreis Herford zulassen. Was muss ich dabei beachten?
Sofern das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurück gelegt hat, müssen Sie bei der Zulassung des Fahrzeugs eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgeben, die durch die Zulassungsstelle an das zuständige Finanzamt zur Festsetzung der Umsatzsteuer weitergegeben wird.
In diesem Fall müssen Sie außerdem innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die "Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung" abgeben und die Steuer entrichten.

