Stadt Enger

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Schülerbeförderung/Schülerfahrkosten


Beschreibung

Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der kommunalen Schulträger. Ansprechpartner ist das kommunale Schulverwaltungsamt. Die Schulträger sind für die Durchführung und Organisation der Schülerbeförderung als Selbstverwaltungsaufgabe eigenverantwortlich zuständig. Dem Land obliegt nicht die Aufsicht hierüber und hat daher keine Möglichkeit, Einzelfälle zu entscheiden oder in Entscheidungen der Schulträger einzugreifen.

Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?

Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung. Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt jedoch erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3,5 Kilometer und für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Sekundarstufe II) über 5 km haben . Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler gesundheitlich beeinträchtigt ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.

Welche Kosten werden erstattet?

In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den ÖPNV abzuwickeln. Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule anfallen würden.

 

Notwendige Unterlagen

Die Antragsformulare sind in den Schulsekretariaten erhältlich. Bitte geben Sie im Antrag an, ab wann oder für welchen Zeitraum die Übernahme der Beförderungskosten beantragt wird.
Füllen Sie den Antrag bitte vollständig und gut leserlich aus. Vergessen Sie nicht, ihn zu unterschreiben.
Bitte geben Sie den Antrag im Schulsekretariat wieder ab. Nachdem die Schule den Schulbesuch bestätigt hat wird der Antrag an das Schulverwaltungsamt zur Bearbeitung und Entscheidung weitergeleitet.

 

 

Antrag Übernahme Schülerfahrkosten (PDF-Dokument, 23 kB)
Antrag auf Fahrkostenerstattung Gastschüler. (PDF-Dokument, 20 kB)
Antrag auf Fahrkostenerstattung Schülerpraktikum (PDF-Dokument, 23 kB)


Rechtsgrundlagen

Schülerfahrkostenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (SchfkVO NW)

 

Sonstiges
Informationen zur Fahrkostenerstattung (PDF-Dokument, 68 kB)

 

 

"Urlaubsgeld" statt Busfahrkarten.

Seit Januar 2009 haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, sich einen Bonus zu verdienen, wenn sie auf ihr Schulwegticket verzichten. So hat es der Ausschuss für Schule, Jugend, Sport und Soziales beschlossen. Denn wenn die Stadt Enger für Schulwegtickets nicht zahlen muss, kann sie einen Teil des eingesparten Geldes an die Schülerinnen und Schüler weitergeben. Pro Monat gibt es dann 15,-- Euro gutgeschrieben. Für ein komplettes Schuljahr wären das immerhin 165,-- Euro. Aber auch für einzelne Monate ist der Bonus schon um Längen besser als eine Handvoll unbenutzter, also wertloser Busfahrkarten…


Der angesammelte Bonusbetrag wird dann am Ende des Schuljahres in einer Summe an die Schülerinnen und Schüler überwiesen. Als Urlaubsgeld gewissermaßen.

 

Und so wird es gemacht:

 

Infoblatt Busfahrkarten Bonussystem (PDF-Dokument, 110 kB)
Antrag Busfahrkarten Bonussystem (PDF-Dokument, 115 kB)

 

 

 

 



 
 
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