Stadt Enger

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Sportangelegenheiten


    Wir sind Ansprechpartner für
    • Sportvereine in sämtlichen Sportangelegenheiten
    • Sportförderung
    • Sporthallenbelegung


    Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Enger
    Die Stadt Enger unterstützt die der Gemeinschaft dienende Jugendarbeit der freien Träger, indem sie ideelle, materielle und finanzielle Hilfe gewährt. Ergänzt wird die Förderung durch den Kreis Herford.

    Die Hilfen sollen allen Gruppen unter Beachtung ihrer jeweiligen Aufgaben und Leistungsfähigkeit gewährt werden.

     

    Ziel der Förderung ist:

    ein Höchstmaß im Breiten- und Leistungssport zu erreichen, einen angemessenen Betrag zu einem umfassenden Freizeitangebot und zur Gesunderhaltung der Bevölkerung zu leisten,

    die Leistungen des Bundes, des Landes Nordrhein-Westfalen, des Kreises Herford sowie Träger der Einrichtungen und Maßnahmen zu ergänzen.

    Die Voraussetzungen, dass die Stadt Enger eine Förderung gewährt, sind der Richtlinie zur Förderung des Sports in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen.

     

     

    5.209 Richtlinien zur Förderung des Sports in der Stadt Enger (PDF-Dokument, 51 kB)

    Sporthallennutzung

    Die neun städtischen Sporthallen können von Engeraner Vereinen, Organisationen, Gruppen und Verbänden nach vorheriger Terminabsprache kostenlos genutzt werden.

     

    Die Antragsstellung für die Nutzung muss schriftlich bei den genannten Ansprechpartnern erfolgen. Folgende Informationen werden benötigt:

    • Terminangabe
    • Ansprechpartner
    • Verein
    • Zweck der Nutzung

     

    Für die jeweilige Hallennutzung ist eine vorherige schriftliche Nutzungsgenehmigung der Stadt Enger erforderlich.

     

     

    5.130 Benutzungsordnung für die Turnhallen der Stadt Enger (PDF-Dokument, 18 kB)

     



     
     
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