Restmülltonne = graue Tonne mit grauem und rotem Deckel
Alle nicht verwertbaren und nicht schadstoffhaltigen Haushaltsabfälle (Restabfall) werden über die grauen Restabfallbehälter erfasst.
Restabfallbehälter mit grauem Deckel
Behältergrößen in Liter: 60, 80, 120, 240, 660 und 1.100.
Abfuhrrhythmus: zweiwöchentlich
Das Mindestvolumen beträgt hierbei 10 Liter pro Person und Woche.
Restabfallbehälter mit rotem Deckel
Behältergröße in Liter: 60
Abfuhrrhythmus: vierwöchentlich (nur auf Antrag bei Grundstücken, die von einer Person bewohnt werden)
Das Mindestvolumen beträgt hierbei 10 Liter pro Person und Woche.
Was gehört in die Restmülltonne:
- Filme, Fotos, Dias und Videobänder
- eingetrocknete Pinsel
- fettige und verschmutzte Papiere
- Glühbirnen und Glasscherben
- Hygieneartikel, wie Binden, Tampons,
Papiertaschentücher, Windeln und Watte - Keramik, Steingut und Porzellan
- Leder- und Textilteile, Putzlappen
- mineralische Katzenstreu
- Nylonstrümpfe
- Staubsaugerbeutel und Kehricht
- Tapeten- und Teppichreste
- teilentleerte Verpackungen
- Zigarettenkippen und kalte Asche
Was gehört nicht in die Restmülltonne:
- Bauschutt und Bauabfälle
- Bio- und Gartenabfälle
- entleerte Verpackungen
- Flaschen und anderes Hohlglas
- sauberes Papier
- Schadstoffe, wie z.B.: Batterien, Energiesparlampen, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe und Rostschutz
- Elektrogeräte
Müllsäcke für Restabfall
Sollte das Volumen der Restmülltonne einmal nicht ausreichen, erhalten Sie im Büro E.23 gegen eine Gebühr von 3,80 € einen 70 l Müllsack.
Diesen zugebundenen gebührenpflichtigen Sack stellen Sie bitte zum Entleerungstag des Restabfallbehälters neben Ihre Mülltonne. Zusammen mit dem Restabfall wird der Sack dann entsorgt.
Hinweis: Im Handel erworbene Müllsäcke werden nicht mitgenommen.