Biotonne = graue Tonne mit braunem Deckel
Alle kompostierbaren Abfälle aus Küche und Garten werden über die braune Biotonne getrennt erfasst.
Abfuhrrhythmus: zweiwöchentlich.
Behältergrößen in Liter: 60, 80, 120, 240.
Das Mindestvolumen beträgt 10 Liter pro Person und Woche.
Hinweis: Den Bioabfall geben Sie bitte nicht verpackt in Plastik- oder Papiertüten in die Tonne, selbst wenn die Beutel als kompostierbar ausgewiesen sind. Bei Bedarf wickeln Sie die Abfälle bitte in Zeitungspapier ein.
Was gehört in die Biotonne:
Küchenabfälle:
- Eierschalen, Brotreste
- Gekochte und rohe Speisereste
- Gemüse- und Obstreste
- Kaffeesatz mit Filtertüten
- Tee und Teebeutel
- Verdorbene Lebensmittel
Gartenabfälle:
- Gras-, Hecken-und Strauchschnitt
- Laub
- Moos und Wildkräuter
- Verwelkte Schnitt-und Topfpflanzen
Was gehört nicht in die Biotonne:
Restabfall:
- Windeln
- Zigarettenkippen
- mineralische Kleintierstreu
- Knochen und Gräten
Schadstoffe:
z.B. Batterien, Farben, Lacke
Verpackungen:
- Plastiktüten, Kunststoffverpackungen
- Flaschen und Gläser
- Getränke- und Konservendosen
Die Biotonne kann auch eine sinnvolle Ergänzung zur Eigenkompostierung sein. Organische Materialien, wie samende Wildkräuter, kranke Pflanzenteile oder große Mengen Rasen- und Gehölzschnitt, die auf dem eigenen Komposthaufen unerwünscht sind, können dann über die Biotonne entsorgt werden.
Befreiung von der Biotonne
Wenn Sie die gesamten organischen Küchen- und Gartenabfälle, die in Ihrem Haushalt anfallen, auf dem angeschlossenen Grundstück fachgerecht und ohne Beeinträchtigung des Wohls des Nachbarn kompostieren, können Sie sich von der Biotonne befreien lassen. Das Antragsformular finden Sie hier.
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Antrag Befreiung Biotonne (PDF-Dokument, 29 kB) |
Grün-und Gartenabfälle können außerdem gegen Entgelt bei der Kompostierungsanlage Kompotec abgegeben werden.
Wichtig: Das Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten.