Mietspiegel der Stadt Enger
Durchschnittsmieten in Euro / pro Quadratmeter (m2) / monatlich(Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art)
Baualtersklasse | Wohnfläche | Preisspanne | Mittelwert | |
---|---|---|---|---|
von | bis | |||
bis 1960 |
bis 60 m2 | 4,44 | 5,77 | 5,13 |
61 - 80 m2 | 4,10 | 5,73 | 5,00 | |
81 - 100 m2 | 4,00 | 5,95 | 4,87 | |
über 100 m2 | 4,00 | 5,25 | 4,59 | |
1961 - 1980 |
bis 60 m2 | 4,50 | 6,50 | 5,38 |
61 - 80 m2 | 4,25 | 6,00 | 4,93 | |
81 - 100 m2 | 4,10 | 6,18 | 4,87 | |
über 100 m2 | 4,00 | 5,98 | 4,90 | |
1981 - 2000 |
bis 60 m2 | 4,50 | 7,80 | 5,93 |
61 - 80 m2 | 4,35 | 6,35 | 5,34 | |
81 - 100 m2 | 4,20 | 6,75 | 5,20 | |
über 100 m2 | 4,10 | 6,07 | 4,92 | |
2001 - 2010 |
bis 60 m2 | 4,55 | 8,00 | 5,95 |
61 - 80 m2 | 4,40 | 7,00 | 5,36 | |
81 - 100 m2 | 4,50 | 7,50 | 5,42 | |
über 100 m2 | 4,10 | 6,90 | 5,20 | |
ab 2011 | bis 60 m2 | 5,50 | 8,80 | 7,71 |
61 - 80 m2 | 6,15 | 8,50 | 7,28 | |
81 - 100 m2 | 6,25 | 8,50 | 7,16 | |
über 100 m2 | 6,25 | 8,00 | 7,10 |
Allgemeine Erläuterungen
Der Engeraner Mietspiegel gibt einen Überblick über die Mieten in der Stadt Enger für freifinanzierte Wohnungen, die innerhalb der letzten vier Jahre und zwar im Zeitraum vom 01.01.2016 bis 31.12.2019 neu vereinbart oder in bestehenden Mietverhältnissen geändert wurden.
Es handelt sich um einen einfachen Mietspiegel nach § 558 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Als Orientierungshilfe für Vermieter und Mieter ermöglicht er den Vertragsparteien, im Rahmen ortsüblicher Entgelte eigenverantwortlich die Miethöhe zu vereinbaren. Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558 ff. BGB können mit Werten aus diesem Mietspiegel begründet werden.
Die angegeben Mieten sind reine Kaltmieten ohne Betriebskosten aller Art für nicht möblierten Wohnraum.
Die Tabellenübersicht enthält Mietpreisspannen, die den ortsüblichen Mietzins widerspiegeln. Außerdem ist für jede Baualtersklasse der arithmetische Mittelwert (Summe aller relevanter Mietwerte geteilt durch ihre Anzahl) dargestellt. Die Einordnung eines Wohnraums in den Mietspiegel erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung der nachfolgenden Merkmale.
Baualtersklasse:
Das Alter des Hauses beeinflusst in der Regel den Mietwert wesentlich.
Grundsätzlich ist die Wohnung in die Baualtersklasse einzuordnen, in der das Gebäude bezugsfertig wurde.
Wenn in einem Altbau durch An- oder Umbau neuer Wohnraum geschaffen wurde, z.B. durch einen nachträglichen Ausbau des Dachgeschosses, ist die Wohnung in die Baualtersklasse einzuordnen, in der die Baumaßnahme erfolgte.
Modernisierte Wohnungen:
Modernisierungsmaßnahmen, wie z. B. Erneuerung der Heizungsanlage, Erneuerung und Modernisierung aller Fenster, Anbringung einer Fassadendämmung, Wärmedämmung des Daches oder des Dachbodens, Erneuerung der sanitären Einrichtung, Erneuerung des Leitungsnetzes, sind bei der Einordnung des Objekts in die Mietpreisspannen werterhöhend zu berücksichtigen. Eine neubaugleiche Sanierung kann zur Einordnung der Wohnung in eine dem Sanierungsjahr entsprechende Baualtersklasse führen.
Wohnfläche:
Die Größe der Wohnung bestimmt sich nach der Quadratmeterzahl der eigentlichen Wohnräume ohne außerhalb der Wohnung liegende Zusatzräume wie Keller, Boden, Waschküche oder Garage. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Dachgärten und Terrassen sind in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte anzurechnen.
Flächen unter Dachschrägen mit einer lichten Höhe zwischen einem und zwei Metern werden zur Hälfte, diejenigen unter einem Meter lichter Höhe gar nicht zur Wohnfläche gerechnet (§ 4 WoFlV).
Wohnlage:
Der Mietspiegel bezieht sich auf Objekte in normaler bzw. guter Wohnlage.
Bereiche mit erheblichen Belastungen (wie z.B. Lärm-, Staub- und Abgasbelastung an Ausfallstraßen, störende Gewerbebetriebe in der Nachbarschaft, eine schlechte Infrastruktur, größere Gebäudekomplexe etc.) können im Rahmen der Mietpreisspanne wertmindernd berücksichtigt werden.
Eine überdurchschnittliche Lage der Wohnung (z.B. besonders ruhig, verkehrsgünstig oder zentral gelegen) kann bei der Einordnung in die Mietpreisspanne im Einzelfall werterhöhend berücksichtigt werden.
Beschaffenheit und Ausstattung:
Die Mietspiegelwerte beziehen sich auf abgeschlossene, unmöblierte Wohnungen mit Zentral- oder Etagenheizung und eingerichtetem Bad.
Unterschiede in der Beschaffenheit und der Ausstattung sind im Rahmen der Mietpreispannen abzubilden. Das Vorliegen besonders ungünstiger Merkmale (z.B. ungünstige Grundrisse) kann zu Abschlägen führen.
Besonders überdurchschnittliche Ausstattungen, wie zum Beispiel hochwertige Bodenbeläge, Barrierefreiheit, Fahrstuhl, Möblierungen etc. können Zuschläge rechtfertigen.
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Mietspiegel der Stadt Enger 2020 (PDF-Dokument, 427 kB) |