Was ist Stadtplanung?
Die Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben einer Stadt oder Gemeinde und ist im Grundgesetz verankert. Jede Gemeinde kann also im Rahmen der Gesetze, z. B. dem Baugesetzbuch (BauGB), ihre Entwicklung selbst bestimmen. Gleichzeitig aber ist jede Kommune auch dazu verpflichtet, Bauleitpläne, das sind der Flächennutzungsplan und die Bebauungspläne, in eigener Verantwortung aufzustellen, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist". Die Bauleitpläne sind das wichtigste Instrument der Kommunen, um die Stadtentwicklung zu steuern. Mit ihrer Hilfe kann festgelegt werden, wo welche Nutzungen in welchem Umfang realisiert werden dürfen.
Stadtplanung prägt das „bauliche Gesicht“ der Stadt und nimmt Einfluss auf ihre Lebensqualität im Wechselspiel und in Kooperation mit einer Vielzahl anderer Akteure. Das Planungs- und Baugeschehen in der Stadt Enger ist daher stets im Fokus öffentlichen Interesses, wie z.B. im Falle der Neugestaltung der Kreuzung Spengerstraße/Bahnhofstraße und des Bustreffpunktes, der Umgestaltung des Königin-Mathilde-Platzes sowie des Barmeierplatzes oder der Neugestaltung des Umfeldes des Gerbereimuseums.
Stadtplanung schafft Möglichkeiten für Bauvorhaben privater und öffentlicher Bauherren – und setzt zugleich rechtliche Grenzen und Randbedingungen. Mit Planungen für Straßen und Plätze, für den öffentlichen Nahverkehr, für öffentliche Grünflächen und für Schulen, Kindertagesstätten und andere Infrastruktureinrichtungen begleitet sie diese Vorhaben.
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