ISEK "Ortskern Enger 2025+"
Vorgehensweise bei der Erstellung des ISEK
Das ISEK »Ortskern Enger 2025+« geht online: Bürgerinnen und Bürger sind zur Beteiligung aufgerufen
Machen Sie mit! Bürgermeister Thomas Meyer freut sich über Ihre Ideen, Anregungen und Wünsche
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Die Widukindstadt Enger erstellte im Jahr 2020 ein neues Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK).
Die Maßnahmen, welche im Rahmen des ISEK erarbeitet wurden, wurden vom Rat der Stadt Enger am 06.10.2020 beschlossen, so dass ein Förderantrag für das Jahr 2021 bei der Bezirksregierung gestellt werden konnte.
Der fertige ISEK-Bericht und dessen Anhang stehen hier zum Download bereit:
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Endbericht ISEK Ortskern Enger 2025+ (PDF-Dokument, 9,1 MB) |
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Anhang ISEK Enger Ortskern 2025+ (PDF-Dokument, 19 MB) |
Der Widukindstadt Enger ist es ein besonderes Anliegen, die Bevölkerung in den Erarbeitungsprozess des ISEK aktiv mit einzubinden. Aus diesem Grund fanden am 03.03.2020 das Bürgerforum und am 12.03.2020 sowie am 03.09.2020 die beiden Expertenrunden statt. Auf Grundlage der Ideen und Anregungen der Teilnehmer*innen wurde eine Vielzahl von Maßnahmenvorschlägen entwickelt.
Trotz der derzeitigen Kontaktbeschränkungen soll weiterhin eine möglichst breite Beteiligung der Bürger*innen gewährleistet werden. Aus diesem Grund ging am 26.06.2020 die ISEK-Homepage (www.ortskern-enger.de) online. Hier konnten Bürger*innen bis zum 06.09.2020 eigene Ideen und Anregungen für ISEK-Maßnahmen, Verkehr und das Sanierungsgebiet einbringen. Außerdem ist es weiterhin möglich, sich auf der ISEK-Homepage über den aktuellen Verfahrensstand zu informieren und sich zukünftig bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen zu beteiligen.
Ergebnisse aus dem Bürgerforum und den Expertenrunde sowie die aus dem Beteiligungsprozess entwickelten Maßnahmen:
Ausweisung eines Sanierungsgebietes
Am 06.10.2020 wurde vom Rat der Stadt Enger die förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Ortskern Enger 2025+“ beschlossen.
Innerhalb dieses Gebietes können Immobilieneigentümer*innen von der erhöhten steuerlichen Begünstigung profitieren. Außerdem sollen innerhalb des Sanierungsgebietes ab dem Jahr 2021 die Fördermaßnahmen aus dem ISEK umgesetzt werden.
Verfahrensschritte zur förmlichen Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes:
Vorbereitenden Untersuchungen.
Öffentliche Auslegung Sanierungssatzung
Ausweisung des städtebaulichen Sanierungsgebietes