Stadt Enger

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Gleichstellungsstelle

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3, Abs. 2 des Grundgesetzes) so heißt es im Gesetz, doch die Realität sieht oft anders aus:

  • Benachteiligung in der Berufswelt oder
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz,
  • sexualisierte Gewalt u.a. 

Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte aktiv für die verfassungsrechtliche Gleichstellung der Geschlechter ein:

  • Abbau von Benachteiligungen in der Berufs- und Arbeitswelt
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Abbau sexualisierter Gewaltstrukturen
  • Förderung von Präventions-und Selbststärkungsprojekten
  • Abbau geschlechtsspezifischer Klischees/Rollenbilder
  • Unterstützung und Vernetzung vor Ort und regional
  • Verbesserung der Mobilität
  • Hilfestellung und Beratung in Einzelfällen
  • Öffentlichkeitsarbeit

Hier finden Sie interessante Informationen und Hinweise zu den Tätigkeiten und Themenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten sowie Kontaktmöglichkeiten für Ihre Fragen und Anregungen.

 

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