Gleichstellungsstelle
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ (Art. 3, Abs. 2 des Grundgesetzes) so heißt es im Gesetz, doch die Realität sieht oft anders aus:
- Benachteiligung in der Berufswelt oder
- Diskriminierung am Arbeitsplatz,
- sexualisierte Gewalt u.a.
Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte aktiv für die verfassungsrechtliche Gleichstellung der Geschlechter ein:
- Abbau von Benachteiligungen in der Berufs- und Arbeitswelt
- Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Abbau sexualisierter Gewaltstrukturen
- Förderung von Präventions-und Selbststärkungsprojekten
- Abbau geschlechtsspezifischer Klischees/Rollenbilder
- Unterstützung und Vernetzung vor Ort und regional
- Verbesserung der Mobilität
- Hilfestellung und Beratung in Einzelfällen
- Öffentlichkeitsarbeit
Hier finden Sie interessante Informationen und Hinweise zu den Tätigkeiten und Themenbereichen der Gleichstellungsbeauftragten sowie Kontaktmöglichkeiten für Ihre Fragen und Anregungen.