So schwer ist es gar nicht zu heiraten.
Jedenfalls nicht, was die notwendigen Papiere dazu angeht.
Die anschließenden Informationen sollen helfen, zunächst die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einer Anmeldung zur Eheschließung zu klären. Im Einzelfall sollten Sie sich jedoch unbedingt zur persönlichen Beratung im Standesamt melden.
Anmeldung
Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, jedoch frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat. Eine vorherige Terminreservierung ist jedoch in den meisten Fällen schon eher möglich.
Grundsätzlich sollen beide Verlobte zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er mit einer Vollmacht die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Heiraten selbst kann man mit einer sog. Ermächtigung jedoch dann auch in einem anderen Standesamt.
Unterlagen
Als Nachweis Ihres Wohnsitzes benötigen Sie immer eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Diese darf bei Anmeldung der Eheschließung jedoch nicht älter als 2 Wochen sein.
Im Interesse der Rechtssicherheit aller Bürger muss sich der Standesbeamte davon überzeugen, dass die Person, die ihm Dokumente vorlegt, mit der darin bezeichneten Person identisch ist. Bringen Sie daher zur Vermeidung weiterer Wege unbedingt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit.
Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Geburt. Die „alte“ Geburtsurkunde oder das Stammbuch Ihrer Eltern reichen dabei leider nicht aus. Es sind aktuelle Unterlagen vorzulegen.
Den Nachweis der Geburt erbringen Sie durch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Die erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch die Geburtsurkunden der Kinder mit, worin Sie beide als Eltern eingetragen sind.
In folgenden Fällen empfehlen wir eine persönliche Beratung zu den mitzubringenden Unterlagen, da in der vorgenannten Übersicht nicht jeder Einzelfall erfasst werden kann:
Anmeldung
Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden. Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden, jedoch frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat. Eine vorherige Terminreservierung ist jedoch in den meisten Fällen schon eher möglich.
Grundsätzlich sollen beide Verlobte zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, so kann er mit einer Vollmacht die Anmeldung zur Eheschließung vornehmen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat.
Heiraten selbst kann man mit einer sog. Ermächtigung jedoch dann auch in einem anderen Standesamt.
Unterlagen
Als Nachweis Ihres Wohnsitzes benötigen Sie immer eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Diese darf bei Anmeldung der Eheschließung jedoch nicht älter als 2 Wochen sein.
Im Interesse der Rechtssicherheit aller Bürger muss sich der Standesbeamte davon überzeugen, dass die Person, die ihm Dokumente vorlegt, mit der darin bezeichneten Person identisch ist. Bringen Sie daher zur Vermeidung weiterer Wege unbedingt einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit.
Außerdem benötigen Sie einen Nachweis über Ihre Geburt. Die „alte“ Geburtsurkunde oder das Stammbuch Ihrer Eltern reichen dabei leider nicht aus. Es sind aktuelle Unterlagen vorzulegen.
Den Nachweis der Geburt erbringen Sie durch eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister. Die erhalten Sie bei Ihrem Geburtsstandesamt.
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bringen Sie bitte auch die Geburtsurkunden der Kinder mit, worin Sie beide als Eltern eingetragen sind.
In folgenden Fällen empfehlen wir eine persönliche Beratung zu den mitzubringenden Unterlagen, da in der vorgenannten Übersicht nicht jeder Einzelfall erfasst werden kann:
- Eine/r der Verlobten war schon ein- oder mehrmals verheiratet
- Eine/r der Verlobten besitzt eine ausländische Staatsangehörigkeit
- Eine/r der Verlobten ist nicht im Bundesgebiet geboren
- Eine/r der Verlobten ist Asylberechtigter, ausländischer Flüchtling etc.
- Eine/r der Verlobten ist Vertriebener oder Spätaussiedler
- Eine/r der Verlobten ist im Ausland geschieden bzw. hatte eine Vorehe mit Auslandsbeteiligung