Stadt Enger

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Wirtschaftsbetriebe der Stadt Enger

Abwasserentsorgung

 

Der Betriebszweig Abwasser dient dem Schutz der Umwelt, der Gewässer und der allgemeinen Hygiene. Um die gesetzlichen Normen zu erfüllen, achten wir unter anderem auf die Einhaltung der städtischen Entwässerungssatzung, des Wasserhaushaltsgesetzes sowie des Landeswassergesetzes. An 365 Tagen im Jahr sorgen wir in ganz Enger für eine möglichst reibungslose Abwasserentsorgung von Schmutz-und Niederschlagswasser. In der Stadt Enger fließen jedes Jahr etwa 1,2 Mio. Kubikmeter Abwasser durch das 180 Kilometer lange öffentliche Kanalnetz größtenteils bis hin zur Kläranlage im Ortsteil Belke-Steinbeck. Teile der Abwässer werden auch in die Kläranlagen der Nachbarkommunen eingeleitet.

Unsere Aufgaben umfassen unter anderem:

  • Planung, Durchführung, Überwachung und Abrechnung von Baumaßnahmen an Kanälen, Sonderbauwerken und der Kläranlage.
  • Betrieb, Überwachung und Unterhaltung des Kanalsystems.
  • Beratung zur Grundstücksentwässerung und Abnahme der Grundstücks-entwässerungsanlagen.
  • Beratung und Begleitung von Zustands- und Funktionsprüfungen.

 

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Kanalanschluss

Soll ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation angeschlossen oder eine Änderung durchgeführt werden, so ist hierfür ein Antrag bei den Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger zu stellen.
Der Antrag ist formlos vom Grundstückseigentümer schriftlich in 2-facher Ausfertigung bei den Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger einzureichen.

Der Antrag muss enthalten:

  • Lageplan mit allen Gebäuden und befestigten Hofflächen,
    Anzahl, Führung, lichte Weite und technische Ausführungder Anschlussleitungen, Lage der Kontrollschächte sowie Hebe- und Pumpanlagen.
  • Größe der befestigten Grundstücksfläche, soweit von dieser
    Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
  • Genaue Angaben über die beabsichtigte Art der Niederschlagswasserbeseitigung von Hof - und Gebäudeflächen, sofern die Entwässerung dieser Flächen nicht an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen werden soll.

Die Benutzung der Entwässerungsanlage darf erst erfolgen, wenn diese und der Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage abgenommen wurden. Für die Abnahme der Leitungen ist die Zustands- und Funktionsprüfung erforderlich!

 

Informationen zum

Kanalanschlusssbeitrag

 

 

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Zustands- und Funktionsprüfung


Hier erhalten Sie mehr Informationen zur Zustands- und Funktionsprüfung
 
Bei weiteren Fragen rund um das Thema:

 

Kontakt:

Mark Luckas
Abwasserbeseitigung, Zustands- und Funktionsprüfung, Regenwasser

Telefon:
05224 9800-872

Raum:
EG.

E-Mail:

E-Mail:


 

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Abnahme Entwässerungsanlage

Bevor Sie Ihre Entwässerungsanlage in Betrieb nehmen dürfen, muss diese von den Mitarbeitern der Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger abgenommen werden. Hierfür ist die Schlussabnahme von den Eigentümern zu beantragen. Voraussetzung ist die Fertigstellung der Tiefbauarbeiten und der Nachweis der bestandenen Zustands- und Funktionsprüfung von einem Sachkundigen. Die Abnahme Ihrer Entwässerungsanlage ist kostenfrei.


 

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Gebühren und Beiträge:

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Schmutzwassergebühr je Kubikmeter 3,36 €

Entsorgungsgebühren 

für Grundstücksent-

wässerungsanlagen

je Kubikmeter Fäkalschlamm 41,20 €
  je Kubikmeter Fäkalien 27,10 €

Stand 01.01.2015

 

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Niederschlagswassergebühr

je Quadratmeter versiegelte

Grundstücksfläche, welche in
das Kanalnetz entwässert

0,75 €

 

Stand 01.01.2021

 

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Kanalanschlussbeitrag je Quadratmeter 6,65 €
Wasseranschlussbeitrag 
je Quadratmeter
1,79 €*
Hausanschlusskosten Grundpreis
1 900,00 €*
  zuzüglich je laufenden Meter
 56,24 €*
 

* zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

 

 

Verbrauchsabrechnung

Die Verbrauchsabrechnungen für Frischwasser und Schmutzwasser werden von den Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger erstellt.

 
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Verbrauchsabrechnung haben, rufen Sie uns an, schreiben Sie uns an vertrieb@enger.de oder besuchen Sie uns im Gebäude der Stadt Enger, Bahnhofstraße 44 im 1. Obergeschoss.

 
Beachten Sie auch die Kontaktangaben in der rechten Spalte.

 
Wir helfen Ihnen gerne!

 

Für die Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates verwenden Sie bitte folgenden Vordruck:

 

Bankeinzugsermächtigung SEPA für die WBSE (PDF-Dokument, 45 kB)

 

 

 

 

 
 
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