Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger
Grundstücksentwässerung, Wartung und Instandhaltung
Die Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger möchten Sie über die aktuelle Rechtslage informieren:
Die NRW-Landesregierung hat zur "Dichtheitsprüfung" eine neue Verordnung beschlossen.
Seit November 2013 gilt in NRW eine neue gesetzliche Regelung zur Überprüfung privater Abwasserleitungen: Jeder Grundstückseigentümer hat nach dem bundesdeutschen Wasserhaushaltsgesetz seine Abwasseranlagen selber zu überwachen. Sofern Schäden festgestellt werden, sind diese zu beseitigen.
Fristenregelung
Im Fokus stehen die Wasserschutzgebiete.
Die neue gesetzliche Regelung in NRW gibt landesweit geltende Prüffristen vor: Alle Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten müssen ihre Abwasseranlagen bis Ende 2020 auf Zustand und Funktion prüfen lassen. Sind häusliche Abwasserleitungen vor 1965 verlegt worden, muss die Prüfung bis Ende 2015 erfolgen. Ob ein Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt, können Hausbesitzer bei den Wirtschafsbetrieben Stadt Enger erfragen oder im Internet einsehen.
Link ELWAS-WEB: www.elwasweb.nrw.de
Außerhalb von Wasserschutzgebieten sieht die neue gesetzliche Regelung in NRW keine landesweiten Fristen für die erstmalige Überprüfung vor. Die Kommunen können jedoch Prüfungen über den Zustand und die Funktion der Entwässerungsleitungen auch außerhalb der Wasserschutzgebiete einfordern, sobald in einem bestimmten Gebiet vermehrt Grundwasser durch undichte Rohrsysteme eindringt und Pumpwerke oder die Kläranlage durch Fremdwasser überlastet werden.
Für industrielle und gewerbliche Abwasserleitungen, die besonders verunreinigtes Abwasser transportieren, muss die erstmalige Überprüfung grundsätzlich bis 2020 erfolgen. Im Gegensatz zu häuslichem Abwasser gilt dies auch außerhalb von Wasserschutzgebieten. In Wasserschutzgebieten muss die Prüfung bereits bis Ende 2015 erfolgen, wenn die Leitungen ein älteres Baujahr als 1990 aufweisen.
Grundstückseigentümer, die eine neue Abwasseranlage erhalten oder eine Sanierung der Anlage durchführen lassen, müssen diese bei Fertigstellung sofort durch einen Sachkundigen überprüfen lassen. Dies ist häufig schon im Eigeninteresse vorteilhaft, um Gewährleistungsansprüche rechtzeitig wahren zu können.
Sachkundige
Die Zustands- und Funktionsprüfungen sind ausschließlich von sachkundigen Prüfern durchzuführen.
Eine Liste der anerkannten Prüfer veröffentlicht das Landesumweltamt.
Link: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Einige Sachkundige unterwerfen sich darüber hinaus einer freiwilligen Qualitätsüberwachung durch einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen. Dies sind die zertifizierten Sachkundigen des Kommunalen Netzwerkes Grundstücksentwässerung (KomNetGEW).
Sanierung
Nach der neuen Verordnung sind große Schäden sofort zu beseitigen. Für die Beseitigung mittlerer Schäden wird 10 Jahre Zeit gewährt. Kleine Schäden müssen zunächst gar nicht saniert werden. Wie ein Schaden zu bewerten ist, darüber entscheidet der zugelassene sachkundige Prüfer. In Einzelfällen können auch die Mitarbeiter der Wirtschaftsbetriebe Stadt Enger über abweichende Sanierungsfristen entscheiden.
Es empfiehlt sich, grundsätzlich mehrere Angebote für die Prüfung oder Sanierung einzuholen und sich vor der Beauftragung in jedem Fall bei den Wirtschaftsbetrieben Stadt Enger beraten zu lassen. Denn dort erhalten Eigentümer wichtige Informationen über die neuen gesetzlichen Regelungen und fachliche Tipps die Geld sparen können.
Bürgerinformationsseite
Die Bürgerinformationsseite für die Stadt Enger hat das „Kommunale Netzwerk für Grundstücksentwässerung“ entwickelt. Diese Seite bietet Ihnen umfangreiche Einblicke in die komplexe Thematik der Grundstücksentwässerung.
Hier sollten Sie unbedingt einmal rein schauen
Haben Sie noch Fragen zu dem Thema? Rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie vorbei. Wir helfen Ihnen gerne!