Stadt Enger

Schnellmenü

Inhaltsbereich

Politik

Rat, Ausschüsse und Parteien.

Ratssaal der Stadt Enger Im Folgenden sind Amts- bzw. Wahlzeit sowie die Hauptfunktionen der wichtigsten städtischen Organe/Funktionsträger kurz erklärt:

Entscheidungsträger in der Stadt Enger
Aufgaben- und Zuständigkeitsregelungen des Rates der Stadt Enger

Allgemeine Informationen zur Politk

 

 

Entscheidungsträger in  der Stadt Enger.

Die Städte und Gemeinden handeln durch ihre unterschiedlichen Organe:

  • Vertretung (Gemeinde- oder Stadtrat) und
  • Bürgermeisterin/Bürgermeister

 

Der Rat vertritt die Bürgerschaft gemeinsam mit dem Bürgermeister. Die Ausweisung von Baugebieten, der Straßenbau, kommunale Gebühren, der Bau Schulen und Sportanlagen, die Flächennutzung und vieles andere mehr gehören zu den kommunalen Themen, mit denen sich der Stadtrat befasst. Entlastet wird er durch die Ausschüsse, die ebenfalls die Befugnis haben, bestimmte Dinge zu entscheiden und Empfehlungen oder Anregungen an den Rat auszusprechen.

 

Der direkt gewählte Bürgermeister wird in eigener Wahl - nicht als Ratsmitglied - in den Rat gewählt. Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Rat . Er hat Stimmrecht im Rat und im Haupt-, Finanz- und Kulturausschuss. Die Ratsmitglieder wählen zu Beginn der fünfjährigen Amtsperiode aus ihrer Mitte die zwei ehrenamtliche Stellvertreter/innen für die Leitung der Sitzungen und die Repräsentation der Stadt.

 


Beinahe wöchentlich werden die unterschiedlichen Themen in den verschiedenen Ausschüssen vorbereitet, beraten und entschieden. Die Fülle an Sitzungsunterlagen nimmt dabei kontinuierlich zu.
Unsere Politiker haben sich daher für das Nutzen eines digitalen Sitzungsdienstes entschieden. Sie verwenden das Ratsinformationssystem der STERNBERG Software-Technik GmbH.

 

Alle Informationen rund um die Rats- und Ausschussmitglieder sowie Sitzungstermine, Vorlagen und Niederschriften finden Sie auch in unserem virtuellen Sitzungsdienst SD.NET RIM.

 

Link zum Ratsinformationssystem

 


Unser Bürgermeister

 

 

 

nach oben

 

 

Aufgaben- und Zuständigkeitsregelungen des Rates der Stadt Enger:

Fraktionen im Rat der Stadt Enger.

Mindestens zwei Ratsfrauen oder Ratsherren können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen. In Fraktionen schließen sich Ratsmitglieder der gleichen Partei zusammen. Zu einer Gruppe können sich Mitglieder verschiedenen Parteien und Gruppierungen zusammenschließen. Auch der Zusammenschluss von Einzelbewerbern zu einer Gruppe ist möglich.

 

Fraktionen im Rat der Stadt Enger:

 





 

Einen Überblick über die Zusammensetzung der Fraktionen im Rat der Stadt Enger erhalten Sie hier:

Sitzverteilung im Rat der Stadt Enger.

 


nach oben

 

 

Allgemeine Informationen zur Politk.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik sowie die Landesverfassung von Nordrhein-Westfalen bilden die Grundlage für die Selbstverwaltung der Gemeinden. Das Nähere bestimmt als Landesgesetz die Gemeindeordnung für Nordrhein-Westfalen:

"Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staatsaufbaues. Sie fördern das Wohl der Einwohner in freier Selbstverwaltung durch ihre von der Bürgerschaft gewählten Organe. Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen, ausschließliche und eigenverantwortliche Träger der öffentlichen Verwaltung."

Die Stadt Enger ist eine Gemeinde im Sinne der Gemeindeverordnung.

 

 

 
 
Zurück zum Schnellmenü