Hauptverwaltungsbeamter und Repräsentant der Stadt.
Seit dem 1. November 2020 hat die Widukind Enger ihren neuen alten hauptamtlichen Bürgermeister. Bei der Stichwahl am 27. September 2020 erhielt Bürgermeister Thomas Meyer 52,07 % der Stimmen.
Im Gegensatz zu allen anderen Ratsmitgliedern wird der Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt direkt gewählt.
Die Amtszeit endet 2025 zeitgleich mit der Wahlzeit der Räte.
Aufgaben, Rechte und Pflichten des Bürgermeisters.
Leitung der Stadtverwaltung
Gesetzlicher Vertreter der Kommune
Vorsitz im Rat und Haupt- und Finanzausschuss
Leitung der Verwaltung
Zur Verwaltungsleitung gehören im einzelnen:
- Koordination und Gesamtführung der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Fachbereichsleiterinnen/Fachbereichsleitern und Produktverantwortlichen.
- Dienstvorgesetzter aller Beamten und tariflich Beschäftigten der Stadt (Einstellungen, Beförderungen, Umsetzungen, Disziplinarverfahren, Zusammenarbeit mit dem Personalrat etc.).
- Entscheidung über die Geschäftsverteilung und innere Organsisation (zum Beispiel EDV-Einsatz, Aufbau- und Ablauforganisation innerhalb der Verwaltung).
- Ideen, Impulse und Motivation geben für die Weiterentwicklung der Verwaltung und der Gesamtstadt.
Gesetzlicher Vertreter der Kommune
Alle Erklärungen, Bescheide, Verfügungen, Verträge usw., die die Stadt rechtlich binden oder berechtigen - gleich, ob öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich -, ergehen im Namen des Bürgermeisters.
Zur Funktion des Außenvertreters der Gemeinde gehört auch die Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern und den Aufsichtsbehörden, vom Kreis Herford über die Bezirksregierung Detmold bis zu den Landes- und Bundesministerien.
Wichtig ist auch die kontinuierliche Kooperation mit den Nachbarkommunen und den in und für Enger tätigen Gesellschaften und Institutionen, wie Wasserbeschaffungsverband Kreis Herford-West WBV, Verkehrsbetriebe Minden-Ravensberg VMR, Minden-Herforder-Verkehrsgesellschaft MHV, Regionalbeirat, Gemeindeunfallversicherungsverband GVV usw.
Zur Funktion des Außenvertreters der Gemeinde gehört auch die Zusammenarbeit mit den Fördermittelgebern und den Aufsichtsbehörden, vom Kreis Herford über die Bezirksregierung Detmold bis zu den Landes- und Bundesministerien.
Wichtig ist auch die kontinuierliche Kooperation mit den Nachbarkommunen und den in und für Enger tätigen Gesellschaften und Institutionen, wie Wasserbeschaffungsverband Kreis Herford-West WBV, Verkehrsbetriebe Minden-Ravensberg VMR, Minden-Herforder-Verkehrsgesellschaft MHV, Regionalbeirat, Gemeindeunfallversicherungsverband GVV usw.
Vorsitz im Rat und Haupt- und Finanzausschuss
- Der Bürgermeister ist kraft Gesetzes Vorsitzender des Rates und des Haupt-und Finanzausschusses.
- Er bereitet die Beschlüsse des Rates vor und koordiniert die Arbeit der Fachausschüsse.
- Der Bürgermeister legt die Sitzungstermine von Rat, Haupt-und Finanzausschusses u. der Fachausschüsse fest, bestimmt die Tagesordnung und leitet die eigentliche Sitzung.
- Er muss den Rat über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde unterrichten.
- Die Beschlüsse des Rates werden vom Bürgermeister vorbereitet und anschließend ausgeführt. Bei Abstimmungen hat der Bürgermeister nur eine Stimme, er kann also jederzeit überstimmt werden.
- Gefasste Beschlüsse sind vom Bürgermeister zu überprüfen, ob sie das Wohl der Stadt gefährden oder das geltende Recht verletzen; in diesem Fall hat er ein Widerspruchs- und Beanstandungsrecht.
Repräsentant der Bürgerschaft
Hierzu gehören Tätigkeiten, die wohl jeder aus der Tagespresse kennt: Grundsteinlegung für ein Unternehmen, Einweihung einer Schulerweiterung, 50jähriges Vereinsjubiläum, Grußwort für ein Straßenfest, Jubilarehrung, Schirmherrschaften etc.
Da häufig mehrere Termine und Veranstaltungen zeitgleich stattfinden bzw. bei Terminüberschneidungen Aufgaben der Verwaltungsleitung Vorrang haben, wird der Bürgermeister von den zwei stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeistern unterstützt.(Sie werden aus der Mitte des Rates gewählt).
Zur Repräsentationstätigkeit des Bürgermeisters gehört es auch, Ansprechpartner für Vereine und Gruppen sowie insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger zu sein.
Da häufig mehrere Termine und Veranstaltungen zeitgleich stattfinden bzw. bei Terminüberschneidungen Aufgaben der Verwaltungsleitung Vorrang haben, wird der Bürgermeister von den zwei stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeistern unterstützt.(Sie werden aus der Mitte des Rates gewählt).
Zur Repräsentationstätigkeit des Bürgermeisters gehört es auch, Ansprechpartner für Vereine und Gruppen sowie insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger zu sein.