Stadt Enger

Schnellmenü

Inhaltsbereich

Einheitlicher Ansprechpartner Nordrhein-Westfalen (NRW)

Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Einheitlichen Ansprechpartner ab 2016 bei der Bezirksregierung Detmold eingerichtet.

Seit Anfang 2016 gibt es im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie einen internetgestützten zentralen Einheitlichen Ansprechpartner in NRW. Dieser soll die Dienstleistungswirtschaft grenzüberschreitend fördern. Ziel ist es, bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistung sowie bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in NRW abzubauen.

Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, um an erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen und behördliche Bescheinigungen zu kommen. Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand mit einem verlässlichen Behördenservice, individueller Unterstützung sowie leicht zugänglichen und verständlichen Informationen. Zudem sind gemäß EU-Berufsanerkennungsrichtlinie die Verfahren der Berufsanerkennung nun auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.

Bislang gab es 21 Ansprechpartner in Gestalt elektronischer Portale in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Diese wurden durch den zentralen Einheitlichen Ansprechpartner mit Sitz bei der Bezirksregierung Detmold ersetzt. Dazu bietet ein Internetportal für ausländische, aber auch deutsche Dienstleister und Fachkräfte die Möglichkeit zur elektronischen Abwicklung. Zusätzliche Gebühren fallen für den Service nicht an. Das zentrale Internetportal des Einheitlichen Ansprechpartners NRW ist erreichbar unter:

 

Einheitlicher Ansprechpartner NRW

https://gewerbe.nrw/ea-nrw


 

Einheitlicher Ansprechpartner Ostwestfalen-Lippe bis 2016

Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie schafft einen Rechtsrahmen, der den freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Europäischen Union deutlich vereinfacht. Kern der Richtlinie ist eine Erleichterung für in- und ausländische Betriebe und Unternehmen bei der Abwicklung behördlicher Genehmigungsverfahren. Zur Umsetzung der Richtlinie werden Einheitliche Ansprechpartner eingerichtet. Diese koordinieren den Verfahrensgang für einen Dienstleistungserbringer auf Wunsch gegenüber den jeweils zuständigen Institutionen wie beispielsweise kommunale und staatliche Behörden oder aber auch Kammern. Der Dienstleister braucht sich somit nicht mehr selbst um die zum Teil stark aufgefächerten behördlichen Zuständigkeiten zu kümmern, um seine Anliegen zum Erfolg zu führen.

 

 

Dienstleistungen aus einer Hand

Die Angebote des Einheitlichen Ansprechpartners und aller zuständigen Institutionen müssen nach der Richtlinie elektronisch über das Internet erreichbar sein. Zudem haben die zuständigen Behörden Genehmigungen innerhalb festgelegter Fristen zu bearbeiten, sofern alle für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und Angaben des Dienstleistungserbringers vorliegen. Weiterhin gelten Anträge automatisch als genehmigt (Genehmigungsfiktion), wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen und im Gesetz festgelegten Frist bearbeitet werden. Die Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner berührt die Zuständigkeitsverteilung zwischen den Behörden nicht. Dienstleister können sich mit ihren Anliegen auch weiterhin direkt an die zuständigen Behörden wenden.

 

Kreis Herford als Einheitlicher Ansprechpartner Ostwestfalen-Lippe

Die Stadt Bielefeld und die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn haben für die Region Ostwestfalen-Lippe einen gemeinsamen Einheitlichen Ansprechpartner eingerichtet. Die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners für die Region OWL wurde seit dem Jahreswechsel 2009/2010  bis Anfang 2016 vom Kreis Herford wahrgenommen.

 

 
 
Zurück zum Schnellmenü