Stadt Enger

Schnellmenü

Inhaltsbereich

Steuern, Gebühren und Beiträge

Was kostet was?

Nachfolgend haben wir eine Auswahl der in der Stadt Enger anfallenden
Steuern, Gebühren und Beiträge zusammengestellt. (Alle Angaben ohne Gewähr!)
Stand: 2014

 

Inhaltsübersicht:

 

Steuern Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer
Benutzungsgebühren Frisch-, Abwasser- und Regenwassergebühren, Grundstücksentwässerungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Bestattungsgebühren
Beiträge Wasser- und Kanalanschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag

 

 

Steuern


Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen


Grundsteuer

Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag. Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem für das gesamte Stadtgebiet einheitlichen Hebesatz.

 

Rechtsgrundlage ist u. a. das Grundsteuergesetz (GrStG).

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Grundsteuer A
(Land- und
Forstwirtschaft)
Messbetrag 240 %
Grundsteuer B
(übriger Grundbesitz)
Messbetrag 525 %

 

 

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist ihre wichtigste originäre Einnahmequelle. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinde.

 

Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Stadt mitgeteilt wird.

Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Abgabenordnung, die Gemeindeordnung NRW und die jährliche Haushaltssatzung der Gemeinde.

 

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Gewerbesteuer Messbetrag 465 %

 

 

nach oben

 

 

Abgabeart Berechnungsmaßstab Betrag
Hundesteuer
1 Hund 60,00 €

2 Hunde, je Hund 72,00 €


3 Hunde und mehr, je Hund 84,00 €
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Enger anzumelden

 


nach oben

 

 

Abgabeart Berechnungsmaßstab Betrag
Vergnügungssteuer je Spielgerät mit Gewinnmöglich-
keit
a) in Spielhallen
10 % vom Brutto-
einspielergebnis
  b) an anderen jedermann
    zugänglichen Orten


je Spielgerät ohne Gewinnmöglich-
keit

  a) in Spielhallen 420,00 €
  b) an anderen jedermann
    zugänglichen Orten
300,00 €

 

 


nach oben

 

 

Benutzungsgebühren

Die Benutzungsgebühren, das sind Frischwasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Abfallentsorgungsgebühren,  Straßenreinigungsgebühren und Bestattungsgebühren werden für entsprechende Leistungen der Stadt gefordert.

Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden nach den örtlichen Verhältnissen unter Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften ermittelt und mit dem Grundbesitzabgabenbescheid gefordert. Hebesätze und Gebührensätze sind durch Satzungen bestimmt, die durch den Rat der Stadt Enger beschlossen wurden.

 

 

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Frischwassergebühren je Kubikmeter
*1,75 €
Zählermiete pro Jahr *60,00 €

 *zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

 

 

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Schmutzwassergebühr je Kubikmeter 3,36 €

Entsorgungsgebühren 

für Grundstücksent-

wässerungsanlagen

je Kubikmeter Fäkalschlamm 41,20 €
  je Kubikmeter Fäkalien 27,10 €

Stand 01.01.2015

 

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Niederschlagswassergebühr

je Quadratmeter versiegelte

Grundstücksfläche, welche in
das Kanalnetz entwässert

0,75 €

 

Stand 01.01.2021

 

 

 

nach oben

 

 

Abfallbeseitigung

 

Restmülltonne - 2-wöchige Leerung

 

Stand 01.01.2020

 

60 l 82,20 €
60 l (4-wöchige Leerung) 41,10 €
80 l 109,60 €
120 l 164,40 €
240 l 328,80 €
660 l

904,20 €

1 100 l 1 507,00 €

 

 

Biotonne  - 2-wöchige Leerung

60 l 33,00 €
80 l 44,00 €
120 l 66,00 €
240 l 132,00 €

 

 

 

70 l Abfallsack für einmaligen Gebrauch
je Stück
3,80 €
Sperrmüll je angefangene 50 kg 15,30 €
Abholung von Elektrogeräten je Stück 13,00 €
Behälterwechsel/ Auslieferung je Fahrt 12,80 €

 

 

 

nach oben

 

 

 

Friedhofsgebühren

Beiträge

 

AbgabeartBerechnungsmaßstabBetrag
Kanalanschlussbeitrag je Quadratmeter 6,65 €
Wasseranschlussbeitrag 
je Quadratmeter
1,79 €*
Hausanschlusskosten Grundpreis
1 900,00 €*
  zuzüglich je laufenden Meter
 56,24 €*
 

* zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer

 

 

 

Weitere Informationen zu Beiträgen:

 

Erschließungsbeitrag

Kanalanschlussbeitrag

Wasseranschlussbeitrag

 

 

 

 
 
Zurück zum Schnellmenü