Steuern, Gebühren und Beiträge
Was kostet was?
Steuern, Gebühren und Beiträge zusammengestellt. (Alle Angaben ohne Gewähr!)
Stand: 2014
Inhaltsübersicht:
Steuern | Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer |
Benutzungsgebühren | Frisch-, Abwasser- und Regenwassergebühren, Grundstücksentwässerungsgebühren, Abfallbeseitigungsgebühren, Bestattungsgebühren |
Beiträge | Wasser- und Kanalanschlussbeitrag, Erschließungsbeitrag |
Steuern
Information zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Grundsteuer
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag. Die Höhe der jährlichen Grundsteuer ergibt sich dann aus der Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem für das gesamte Stadtgebiet einheitlichen Hebesatz.
Rechtsgrundlage ist u. a. das Grundsteuergesetz (GrStG).
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) |
Messbetrag | 240 % |
Grundsteuer B (übriger Grundbesitz) |
Messbetrag | 525 % |
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer trägt maßgeblich zur Finanzierung der Gemeinden bei und ist ihre wichtigste originäre Einnahmequelle. Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer mit einem eigenen Hebesatzrecht der Gemeinde.
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Gewerbeertrag und der daraus resultierende Gewerbesteuermessbetrag, der der hebeberechtigten Stadt mitgeteilt wird.
Gegenstand der Besteuerung ist der Gewerbebetrieb. Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Gewerbesteuer sind das Gewerbesteuergesetz (GewStG), die Abgabenordnung, die Gemeindeordnung NRW und die jährliche Haushaltssatzung der Gemeinde.
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Gewerbesteuer | Messbetrag | 465 % |
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Hundesteuer |
1 Hund | 60,00 € |
2 Hunde, je Hund | 72,00 € |
|
3 Hunde und mehr, je Hund | 84,00 € |
|
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Enger anzumelden |
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Vergnügungssteuer | je Spielgerät mit Gewinnmöglich- keit a) in Spielhallen |
10 % vom Brutto- einspielergebnis |
b) an anderen jedermann zugänglichen Orten |
||
je Spielgerät ohne Gewinnmöglich- keit |
||
a) in Spielhallen | 420,00 € | |
b) an anderen jedermann zugänglichen Orten |
300,00 € |
Benutzungsgebühren
Die Benutzungsgebühren, das sind Frischwasser-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Abfallentsorgungsgebühren, Straßenreinigungsgebühren und Bestattungsgebühren werden für entsprechende Leistungen der Stadt gefordert.
Die jeweiligen Bemessungsgrundlagen werden nach den örtlichen Verhältnissen unter Anwendung der geltenden Rechtsvorschriften ermittelt und mit dem Grundbesitzabgabenbescheid gefordert. Hebesätze und Gebührensätze sind durch Satzungen bestimmt, die durch den Rat der Stadt Enger beschlossen wurden.
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Frischwassergebühren | je Kubikmeter |
*1,75 € |
Zählermiete | pro Jahr | *60,00 € |
*zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer |
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Schmutzwassergebühr | je Kubikmeter | 3,36 € |
Entsorgungsgebühren für Grundstücksent- wässerungsanlagen |
je Kubikmeter Fäkalschlamm | 41,20 € |
je Kubikmeter Fäkalien | 27,10 € |
Stand 01.01.2015
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Niederschlagswassergebühr |
je Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche, welche in |
0,75 €
|
Stand 01.01.2021
Abfallbeseitigung
Restmülltonne - 2-wöchige Leerung
Stand 01.01.2020
60 l | 82,20 € |
60 l (4-wöchige Leerung) | 41,10 € |
80 l | 109,60 € |
120 l | 164,40 € |
240 l | 328,80 € |
660 l |
904,20 € |
1 100 l | 1 507,00 € |
Biotonne - 2-wöchige Leerung
60 l | 33,00 € |
80 l | 44,00 € |
120 l | 66,00 € |
240 l | 132,00 € |
70 l Abfallsack für einmaligen Gebrauch je Stück |
3,80 € |
Sperrmüll je angefangene 50 kg | 15,30 € |
Abholung von Elektrogeräten je Stück | 13,00 € |
Behälterwechsel/ Auslieferung je Fahrt | 12,80 € |
Friedhofsgebühren
Beiträge
Abgabeart | Berechnungsmaßstab | Betrag |
---|---|---|
Kanalanschlussbeitrag | je Quadratmeter | 6,65 € |
Wasseranschlussbeitrag |
je Quadratmeter |
1,79 €* |
Hausanschlusskosten | Grundpreis |
1 900,00 €* |
zuzüglich je laufenden Meter |
56,24 €* |
|
* zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer |
Weitere Informationen zu Beiträgen:
Erschließungsbeitrag